Zweck der WfG ist es Maßnahmen zur Verbesserung und Entwicklung im Raum Großbeeren anzuschieben und mit Hilfe der parlamentarischen Gremien und der Verwaltung durchzusetzen, zum Beispiel
- Stärkung bürgerschaftliches Engagement
- Ausbau der sozialen Infrastruktur
- Weiterentwicklung der Schullandschaft
- Schaffung bezahlbaren Wohnraums
- Schaffung von Begegnungsstätten
- Barrierefreie Verkehrswege
- Ausbau des öffentlichen Personennahverkehr
- Verbesserung der Zuwegung zum Bahnhof Großbeeren
- Stärkung der Sicherheit
- Pflege und Verbesserungsmaßnahmen innerhalb der Parkanlagen und Grünflächen
- Stärkung der geschichtlichen Zusammenhänge und bekennen zur Ortsgeschichte
- Entwicklungs- und Handlungskonzepte für die Ortslage Großbeeren und die Ortsteile